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Elternmitwirkung in der Schule

Elternmitwirkung in unserer Schule ist nicht nur erwünscht, sondern ist für eine gute konstruktive Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten unverzichtbar.

Das Schulgesetz (SchG oder Schulministerium) regelt bei uns in NRW die Beziehungen zwischen den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schülerinnen und Schülern untereinander. Weiter bestimmt es die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Eltern gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und der Schulaufsicht. Die Kenntnis und die Einhaltung dieser Regeln ist Voraussetzung für ein gutes Gesprächsklima und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Diese ist besonders wichtig, damit die notwendige Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule auch im Schulalltag praktisch mit Leben gefüllt wird.

Eltern/Erziehungsberechtigte wirken in der Schule direkt oder durch ihre Vertreter in den Mitwirkungsorganen mit. Zu den wichtigsten Gremien, in denen Eltern mitwirken, zählen die Klassen-/Stufenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Mitwirkung beinhaltet das Recht auf Entscheidung oder Beteiligung - das sind Anhörungs-, Beratungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte - und das Recht auf Information.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Kollegium und Elternschaft sehen wir Eltern als notwendig an, um eine gute pädagogische Arbeit an der Schule zu unterstützen. In den Klassen-/Stufenpflegschaften, der Schulpflegschaft, den Fachkonferenzen und der Schulkonferenz nehmen wir unsere Mitwirkungsrechte wahr. Wir sind auch in Arbeitskreisen vertreten, die sich mit aktuellen Themen befassen.