
"Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf [...] individuelle Förderung."
(Schulgesetz für das Land NRW, §1 Abs. 2)
Die Förderung und Forderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, sie bei der optimalen Entwicklung und Entfaltung ihrer persönlichen Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe, der sich die gesamte Schulgemeinde des Petrinum in besonderer Weise verpflichtet fühlt. Im einem schuleigenen Förderkonzept (vgl. den rechts stehenden Link) sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler am Petrinum getroffen und angeboten werden. Die einzelnen Teilbereiche unseres Förderkonzepts sind in der folgenden Graphik schematisch dargestellt. Klicken Sie in der Graphik auf einen Teilbereich, um weitere Informationen zu erhalten.
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