Lernangebote für die Abiturvorbereitung der Stufe Q2 im Zeitraum 23.-30.04.2020

22. Apr 2020 Zurück zu Aktuelles

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab kommenden Donnerstag, 23.04.2020 werden nach folgender Struktur an allen Koop-Gymnasien Lernangebote für die Schülerinnen Schüler für die Stufe Q2 ausschließlich in ihren 4 Abiturfächern eingerichtet werden. Die Stunden- und Raumpläne für die Zeit vom 23.-30.04.2020 stehen hier zum Download bereit. Dabei gilt:

1. Grundsätzlich werden die Angebote im Zeitrahmen des bisher gültigen Stundenplans für die Stufe Q2 ab 23.04.2020 eingerichtet, d.h. die Kurse finden zu den bisher üblichen Zeiten in den bisher üblichen Räumlichkeiten unter Betreuung der Fachlehrkräfte statt. Je nach Gruppengröße, v.a. in den Leistungskursen, wird seitens der Schulleitung für eine Aufteilung der Lerngruppe auf mehrere nebeneinander liegende Kursräume Sorge getragen werden.

2. Dies gilt für alle Leistungskurse, aber nur für die Grundkurse, in denen Abiturientinnen und Abiturienten in das 3. oder 4. Abiturfach gehen. Alle anderen Kurse, also alle ZKs und GKs ohne Abiturientia im 3. oder 4. Abiturfach, finden nicht statt. Der Nachmittagsunterricht entfällt vollständig.

3. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an Lernangeboten in höchstens 4 Kursen teil, die ihren 4 Abiturfächern (2x LK, 2x GK) entsprechen. Eine Teilnahme an Lernangeboten in weiteren Kursen, in denen keine Abiturprüfung abgelegt werden wird, ist aus Gründen des Infektionsschutzes strengstens untersagt!

4. Die Schülerinnen und Schüler nehmen auf freiwilliger Basis an diesen Lernangeboten in ihren 4 Abiturkursen teil. Schülerinnen und Schüler, die sich lieber zuhause auf die Prüfungen vorbereiten wollen, können dies, müssen sich aber bis spätestens Dienstag, 21.04.2020, 12.00 Uhr bei den jeweiligen Fachlehrkräften über mein.petrinum (an den Koop-Schulen telefonisch im Sekretariat der Koop-Schule oder per Mail bei der Fachlehrkaft der Koop-Schule) abmelden. Sollten sich alle Abiturientinnen und Abiturienten eines Kurses abmelden, ist die Schulleitung umgehend zu informieren.

5. Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Präsenzangeboten in der Schule teilnehmen werden von den Lehrkräften digital mit Informationen über die besprochenen Themen und Inhalte zu versorgt, so dass ihnen aus der Nichtteilnahme an den freiwilligen Angeboten kein Nachteil erwächst.

6. Noch nicht abgeholte Vorabiturklausuren, können weiterhin im Sekretariat der Schule abgeholt werden.

7. Folgende Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind zu beachten:

Abstandsregelungen, Unterrichtsräume
Die Gestaltung der Unterrichtsräume ist von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten so eingerichtet, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen einzelnen Personen von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Vor diesem Hintergrund sind im Neubau und im Neubaufachraumtrakt sämtliche Räume gesperrt. Alle unterrichtlichen Angebote finden ausschließlich im Altbau statt. Beachten Sie auch hier die tagesaktuellen Pläne in mein.petrinum. Alle nutzbaren Kursräume sind im Rahmen der Abstandregelungen bestuhlt, so dass größere Kurse auf mehrere nebeneinander liegende Räume oder ggf. die Aula verteilt werden müssen. Die Sitzordnung ist strikt einzuhalten und in den vorbereiteten Sitzplänen wird in jedem Raum die Sitzplatzbelegung namentlich fixiert. Auf eine regelmäßige Durchlüftung aller Kursräume wird geachtet.

Laufwege, Verkehrsflächen, Einbahnstraßensystem
Zur Wahrung der Mindestabstände in den Treppenhäusern und Verkehrsflächen gilt im Altbau ein Einbahnstraßensystem, welches ausgeschildert ist. Der Zugang zum Altbau erfolgt über den Haupteingang vom Schulhof, der Ausgang über den Seitenausgang im Untergeschoss neben dem Seminargebäude. Das vordere Treppenhaus wird der Beschilderung folgend nur aufwärts, das hintere Treppenhaus nur abwärts genutzt. Die Gänge werden nur in Laufrichtung aus Richtung Herzogswall in Richtung Seminargebäude genutzt. Der Verwaltungstrakt ist für Schülerinnen und Schüler nur in Ausnahmefällen und in Richtung vom Altbau zum Neubau mit Ausgang über die Neubaubrücke nutzbar.

Sanitäranlagen
Für Schülerinnen und Schüler sind nur die Altbautoiletten im Untergeschoss nutzbar.

Prävention
Neben der Beachtung der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden. Symptomatisch kranke Personen werden von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen umgehend ausgeschlossen.

Mundschutz
Bei Wahrung der Mindestabstandsregelungen von 1,5m ist eine Maskenpflicht weiterhin entsprechend der Vorgaben nicht notwendig. Die kooperierenden Gymnasien haben sich aber darauf verständigt, allen am Präsenzunterricht Teilnehmenden und allen aufgrund anderer schulischer Verpflichtungen in der Schule Anwesenden das Tragen einer Mund-Nasen-Maske auf dem Weg in die Schule, auf dem Schulhof, in den Gängen und in den Räumen auf dem Weg zum Platz zu empfehlen.

Handhygiene
Alle Sanitäranlagen und alle Kursräume sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Bei Belegung der Aula sind für die Handhygiene die Aulatoiletten zu benutzen. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife für 20-30 Sekunden gewaschen werden. Der Zugang zur Händedesinfektion ist nunmehr an 6 zentralen Stationen (Spender auf einem Tisch und Einwegtücher) im Altbau möglich: vor dem Lehrerzimmer, am Haupteingang vom Schulhof aus, am Hauptausgang am Seminargebäude, mittig auf jedem Flur im Altbau (EG, 1. OG und 2. OG). Die hautverträglichen Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden. Die Spender sind in der Regel durch Drücken mit dem Ellenbogen oder Unterarm zu bedienen.

Aufenthalt auf dem Schulgelände
Auch in den großen Pausen auf dem Altbauschulhof ist der Mindestabstand von 1,5m in jedem Fall zu wahren. Aufsichten werden auf die Einhaltung dieser Regel hinwirken. Weder Schulhof noch Schulgebäude sind von den Schülerinnen und Schülern  in Freistunden als Aufenthaltsräume zu nutzen. Das Schulgelände ist außerhalb der Unterrichtszeiten umgehend zu verlassen. Mensa, Bistro und Oberstufenraum sind für die Nutzung gesperrt.

Von: Michael Rembiak