Beratungskonzept


Das schuleigene Beratungskonzept, das im  Folgenden dargelegt  wird, kann über nachstehenden Button auch in seiner Gesamtschau als pdf heruntergeladen werden:

Beratung

Das Gymnasium Petrinum trägt den pädagogischen Leitgedanken,

- sozialen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu stärken, soziale Verantwortung zu übernehmen und sich solidarisch für sich und andere zu engagieren,
- den Lernenden bei der Entfaltung ihrer eigenen Kräfte zu helfen und Begabungen sowie ihr Selbstbewusstsein zu stärken,
- kreatives Denken und Handeln zu fördern,
- die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Leistung zu fordern und zu fördern und auf deren gerechte Bewertung zu achten,
- Neugier, Freude am Entdecken sowie diszipliniertes und systematisches Denken bei der wissenschaftspropädeutischen Arbeit in allen Fächern zu unterstützen,
- die Lernenden im Rahmen eines Förderkonzepts so individuell wie möglich zu fördern, indem ihre persönlichen Stärken und Schwächen berücksichtigt werden,
- auf die fortschreitende Entwicklung von Selbständigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortung zu setzen,
- und unseren Bildungs- und Erziehungsanspruch auch durch innovative Aktivitäten und Angebote außerhalb der verpflichtenden Lehrpläne zu verwirklichen und diesbezügliche Eigeninitiativen einzelner zu fördern.

In all diesen Bereichen nimmt die Beratung einen wesentlichen Bestandteil des Schullebens und des Schulalltags ein. Tagtäglich gibt es Rat suchende Schülerinnen und Schüler sowie Begegnungen und Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen, am Schulleben beteiligten Personen. Damit sind die Inhalte der Beratungstätigkeit im Gesamten vielfältig.

Sie reichen von der Unterstützung bei der Entwicklung einer angenehmen Lernatmosphäre bis zur Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten bei individuellen Bildungs- und Erziehungsfragen. Darüber hinaus können sich Fragen nach Begabtenförderung ergeben, denen sich der Bereich der Individuellen Förderung vertiefend annimmt. Weiterhin spielt die Beratung hinsichtlich der schulischen Laufbahn oder der Berufswahl eine große Rolle, welche von den jeweiligen Stufenkoordinationen bzw. der Koordination für Berufliche Orientierung mitgetragen wird.

Häufig entsteht auch der Wunsch nach Beratung bei Auffälligkeiten, Schwierigkeiten und Störungen, die sich im psychologischen und psychosozialen Bereich entwickeln können. Hier gilt es, alltagsnahe Lösungen zu finden, um Konflikte möglichst für alle am Schulleben Beteiligten zufriedenstellend zu lösen. Seit dem Schuljahr 2026/27 wird dieser Bereich durch die kommunale Schulsozialarbeit (SSA) als eigenständige, sozialpädagogische Fachlichkeit ergänzt, die als Schnittstelle zwischen Schule, Jugendhilfe und Familie fungiert.

Im Rahmen der Lernberatung wiederum stehen das Lernen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen im Mittelpunkt der Unterstützung. Beratungsanlässe können sich in diesem Feld einerseits aus praktischen Fragen nach Prüfungsvorbereitungen entwickeln, andererseits können aber auch selbstlimitierende allgemeine Emotionen wie z.B. Prüfungsangst Anlässe für die Beratung sein. Die Ziele der personen- und prozessorientierten Lernberatung liegen hier in der Optimierung des Lernens sowie der Erfahrung von Selbstwirksamkeit und der Stärkung des Selbst.

Bei Krisenintervention (z.B. Erleben von potentiell traumatisierenden Ereignissen bei Schülerinnen und Schülern, Verhalten bei Brand, Amok…) tritt das Krisenteam zusammen, bestehend aus erweiterter Schulleitung, Schulseelsorge und den Mitarbeitenden des Sekretariats. Sollten die Beratungslehrkräfte des psycho-sozialen Bereiches in Kenntnis über potentielle Krisen geraten, nehmen sie in präventiver Funktion umgehend Kontakt zu einer Vertretung des Krisenteams auf. Hat das Krisenteam den Eindruck, dass nach einer Krisenintervention eine Nachsorge im psychosozialen Bereich v.a. auf der Ebene Interaktion in Gruppen, Klassen oder Kursen unterstützend wirken könnte, tritt es in Kontakt mit den jeweiligen Beratungslehrkräften bzw. Klassen- oder Stufenleitungen.

Ziel dieses schuleigenen Beratungskonzepts ist, die Beratungsaufgaben aller an der pädagogischen Beratung beteiligten Personen innerhalb und auch außerhalb unserer Schule zu koordinieren. Die vielen am Gymnasium Petrinum vorhandenen Einzelaktivitäten sollen strukturiert, koordiniert und intensiviert werden, damit die Qualität schulischer Arbeit nachhaltig gesichert und optimiert werden kann. Alle am Schulleben Beteiligten – die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer – sollen auf ein unkompliziert erreichbares und klar erkennbares Unterstützersystem zurückgreifen können, dessen Struktur in diesem Konzept dargelegt wird. Mit der Aufnahme der kommunalen Schulsozialarbeit wird dieses Unterstützersystem um eine sozialpädagogische, niedrigschwellige und eng mit der Jugendhilfe vernetzte Säule erweitert.

Zu Rechtlichen Grundlagen

Beratung ist wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen eine grundsätzliche Aufgabe aller Lehrkräfte am Gymnasium Petrinum (§ 44 SchulG, § 9 Absatz 1 ADO - BASS 21-02 Nr. 4). Diese Dienstpflicht haben Fachlehrkräfte, Klassen- und Stufenleitung, Erprobungs-, Mittel-, und Oberstufenkoordination und die Schulleitung zu erfüllen. Die Arbeit der Schullaufbahn- und Berufsberatung sowie der SV-Lehrkräfte wird ergänzt und unterstützt durch die Beratungslehrkräfte.

Die Schulsozialarbeit (SSA) beruht auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage außerhalb des Schulrechts: Sie wird gemäß § 13a SGB VIII in Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe (§ 5 Absatz 2 SchulG) umgesetzt, auf Basis der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.05.2025) sowie der kommunalen Rahmenbedingungen der Stadt Recklinghausen. Träger und Anstellungskörperschaft ist die Stadt Recklinghausen (Fachbereich Bildung und Sport, Kommunales Bildungsbüro), nicht das Land NRW bzw. die Schule selbst. Die konkrete Ausgestaltung am Standort Gymnasium Petrinum ist in einem gesonderten, jährlich fortzuschreibenden Leitfaden (schulspezifisches Konzept, „Teil 2“) sowie in Projektskizzen („Teil 3“) geregelt, die diesem Beratungskonzept als Anlage beigefügt werden.

Einordnung der drei psychosozialen Unterstützungsangebote

Da Beratungslehrkräfte, Schulseelsorge und Schulsozialarbeit auf den ersten Blick ähnliche Themen bearbeiten, dient die folgende Übersicht der Abgrenzung und soll allen Ratsuchenden die Orientierung erleichtern.

Die drei Angebote ersetzen einander nicht, sondern ergänzen sich; Ratsuchende können grundsätzlich frei wählen, an wen sie sich wenden.

Koordination: Jourfix des Beratungsteams

Damit sich die drei Angebote nicht nur ergänzen, sondern auch aktiv miteinander abstimmen, trifft sich das Beratungsteam – bestehend aus den Beratungslehrkräften (Frau Pötter, Frau Sebbel, Herrn Barkholt), der Schulseelsorge (Frau Jäger-Endras) und der Schulsozialarbeit (Frau Lea Badberg) – regelmäßig zu einem gemeinsamen Jourfix. Bei Bedarf nimmt ein Mitglied der erweiterten Schulleitung teil.

Der Jourfix dient der fallübergreifenden Abstimmung, der gemeinsamen Planung von Präventionsangeboten sowie der Klärung von Zuständigkeiten – nicht dem Austausch personenbezogener Beratungsinhalte, die weiterhin der jeweiligen Schweigepflicht unterliegen. Ergebnisse mit Relevanz für das Gesamtkonzept fließen in die jährliche Evaluation (siehe Abschnitt 12) ein.

Zur Beratung: Zielgruppen und Grundsätze

Wer wird beraten?

Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, d.h.

- an die gesamte Schülerschaft,

- Erziehungsberechtigte,

- Lehrkräfte,

- an alle weiteren Mitarbeitenden in unserem Hause.

Grundsätze der Beratung

Für alle Beratungsangebote am Gymnasium Petrinum – einschließlich der Schulsozialarbeit – gelten dieselben Grundsätze:

- freiwillig: Menschen können sich nur selbst ändern. Beratung setzt eine Freiwilligkeit der Ratsuchenden voraus.

- lösungsorientiert: Alltagsnahe Lösungen finden, die alle Beteiligten möglichst zufriedenstellen.

- vertraulich: Verlässlicher Schutz der Informationen, nur in Ausnahmefällen wird anderen berichtet.

Freiwilligkeit und Offenheit in der Beratung sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn Ratsuchenden der Besuch bei den Beratungslehrkräften, der Schulseelsorge oder der Schulsozialarbeit von Lehrkräften oder Erziehungsberechtigten nahegelegt oder empfohlen wird.

Obligatorische Beratungsanlässe wie die der Laufbahnberatung sind hiervon ausgenommen.

Die Fachlehrkräfte werden gebeten, den Besuch bei der Beratungslehrkraft bzw. der Schulsozialarbeit zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe wie Klassenarbeiten etc. diesem entgegenstehen, und die Beratungssuche vertraulich zu behandeln.

 

Freiwilligkeit und Offenheit in der Beratung sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn Ratsuchende der Besuch bei den Beratungslehrkräften von Lehrkräften oder Erziehungsberechtigten nahegelegt oder empfohlen wird.

Obligatorische Beratungsanlässe wie die der Laufbahnberatung sind hiervon ausgenommen.

Die Fachlehrkräfte werden gebeten, den Besuch bei der Beratungslehrkraft zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe wie Klassenarbeiten etc. diesem entgegenstehen, und die Beratungssuche vertraulich zu behandeln.

Zu Beratungswegen und Zuständigkeiten am Petrinum

Unter den nachfolgenden Links werden in alphabetischer Reihenfolge mögliche Themen, Anliegen oder Probleme, die im Schulalltag aufkommen können, erfasst. Bei den im Dreischritt ausgewiesenen Ansprechpersonen handelt es sich nicht immer um Einzelpersonen, sondern auch um Teams bzw. Gruppen, die vordergründig eine Verantwortlichkeit für das Anliegen tragen bzw. unterstützend tätig werden können:

-> Angebote der Beratungsbereiche und -anlässe für die Schülerschaft

-> Gemäß dem Leitspruch: „Prävention vor Intervention“ – weitere Beratungsbereiche und -anlässe für die Schülerschaft

-> Angebote der Beratungsbereiche und -anlässe für Eltern und / oder Erziehungsberechtigte

-> Angebote der Beratungsbereiche und -anlässe für das Kollegium

Ratsuchende suchen bitte zunächst möglichst die erste Ansprechperson auf. Dies sind in den meisten Fällen die Teams der Klassen- und Stufenleitungen. Lassen sich Probleme im ersten Schritt mit dem ersten Ansprechpartner nicht lösen, kann der Beratungskreis um die zweite Instanz erweitert werden. Ggf. werden auch die ersten Ansprechpersonen direkt an weitere schulinterne Personen vermitteln. Stetig begleitet wird in jedem Falle der Kontakt zu externen Beratungsstellen.

Über die folgenden Button bzw. die Menüfohrung links gelangen Sie Informationen den einzelnen Beratungsangeboten der Schule:

     
   
     

Zur Evaluation des Beratungskonzeptes

Das vorliegende Konzept wird jährlich in der Auftaktkonferenz eines jeden Schuljahres auf seine Aktualität überprüft und im Laufe des Schuljahres stetig angepasst.

Gemäß den Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in Schulen (BASS 12-21 Nummer 4) und des Erlasses vom 02.05.2017 wird darauf hingewirkt, dass sich die bereits am Gymnasium Petrinum als Expertinnen und Experten für bestimmte Themenbereiche profilierten Lehrkräfte durch die Beschreibung ihres Tätigkeitsbereiches in das vorliegende Beratungskonzept integrieren.