Schulfahrten


Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden. Über den Unterrichtsbezug hinaus leisten derartige Fahrten pädagogisch gesehen vielfältige Vorzüge:

  • Lehrende und Lernende lernen sich wesentlich besser kennen. Das gemeinsame Lernen, Spielen und Leben in einem anderen Umfeld als Schule birgt viele Möglichkeiten für ein besseres gegenseitiges Verständnis. Es ergeben sich mehr Situationen für persönliche Gespräche, Konfliktlösungen und völlig andere Sichtweisen. Lehrer können Schüler wesentlich besser beobachten und ganzheitlich wahrnehmen. Das ist sehr wichtig, weil sie diese auch dann anders beurteilen.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten ein sehr viel weiteres Blickfeld für ihre Umwelt als in der Schule. Es ist ein Lernen mit allen Sinnen, das viel weniger vom Lehrer gesteuert, individuell gestaltet und vielfach intensiver ist.
  • Schülerinnen und Schüler lernen nicht nur ihre eigenen Grenzen kennen, sondern haben auch die Möglichkeit, darüber hinauszuwachsen. Das ist bei Skifreizeiten, Kletterwänden, Wettbewerben und vielerlei Veranstaltungen zur Erlebnispädagogik oder internationalen Begegnungen der Fall.
  • Schülerinnen und Schüler machen untereinander andere Erfahrungen als in der Schule. Hier werden ganz andere Fähigkeiten und charakterliche Eigenschaften sichtbar. Soziale Kompetenzen werden gestärkt, Teamfähigkeit wird gefordert, gruppendynamische Prozesse laufen ab, die auch für die Lehrkräfte zu völlig neuen Erkenntnissen führen.

Gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 6 Schulgesetz NRW hat die Schulkonferenz des Gymnasium Petrinum ein Fahrtenkonzept (zuletzt geändert am 14.04.2016) festgelegt, durch das die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden.